Denkt der „Normalbürger“ an Steuern, so verbindet er mit seiner Interessenvertretung zunächst den Berufsstand des Steuerberaters. Der Steuerberater ist Spezialist auf dem Gebiet des Steuerrechts. Das Steuerrecht ist jedoch nur ein Teilbereich des Rechts. Daher sind auch Rechtsanwälte grundsätzlich befugt steuerlich umfassend für den Mandanten tätig zu werden.
Im Falle eines Erbfalls brauchen Sie für die Erbschaftsteuererklärung nicht noch zusätzlich einen Steuerberater.
Auch in den Bereichen des Betreuungs- und Familienrechts spielen steuerliche Fragen gelegentlich eine Rolle.