In unserem Büro sind wir in der Regel in den angegebenen Zeiten telefonisch für Sie erreichbar.
Es kann jedoch vorkommen, daß wir mit Dingen beschäftigt sind, die unsere ganze Aufmerksamkeit und Konzentration benötigen, wie z.B. ein Mandantengespräch, ein Telefonat, die Bearbeitung eines Schriftsatzes, die Wahrnehmung eines Gerichtstermins, usw. In diesen Fällen sind wir leider gehindert Ihren Anruf entgegen zu nehmen.
Genaueres entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ansage unseres Anrufbeantworters.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir kurzzeitig nicht erreichbar sind.
Termine können leider nur nach telefonischer Absprache vergeben werden.